Der RC matmaker ARBÖ Freistadt gibt Vereinsmitgliedern die Möglichkeit einer kostengünstigen Benützung des Vereinsbusses . Ein neuer Vereinsbus wurde 2023 angeschafft und steht ab sofort zur Verfügung.
Regelungen zum Vereinsbus des RC MAT COUTURE ARBÖ Freistadt
Der RC MAT COUTURE ARBÖ Freistadt gibt Vereinsmitgliedern die Möglichkeit einer
kostengünstigen Benützung des Vereinsbusses und vertraut darauf, dass mit dem
Bus, bezogen auf Fahrweise und Sicherheit, sorgsam umgegangen wird.
Der Vereinsbus ist Eigentum des Radclub RC MAT COUTURE ARBÖ Freistadt. Der
Mieter bestätigt durch seine Unterschrift die nachstehenden Punkte einzuhalten sowie
dementsprechende Haftung zu übernehmen:
1. Der Vereinsbus steht für RC MAT COUTURE ARBÖ Freistadt-Mitglieder
kostenlos zur Verfügung:
a) Für Fahrten eines ÖRV-Lizenzbesitzers zu ÖRV-Rennen und ÖRV-Marathons.
b) Für Fahrten zu Jugend- und Schülerrennen (Nachwuchs) sowie zu dessen
Trainings.
c) Zu Fahrten eines Funktionärs oder bestellten Mitgliedes zum Zwecke der
Instandhaltung sowie für Vereinsveranstaltungen.
2. Der Vereinsbus ist kostenpflichtig:
a) Für alle Vereinsausfahrten für Vereinsmitglieder, wie Tagesausfahrten,
Trainingslager, Fahrt zu Rennen/Trainings oder z.B. zu Fernfahrten, ist folgendes
Kilometergeld zu bezahlen:
Vereinsmitglieder 10 Cent/km
Nichtmitglieder 30 Cent/km
Nebenkosten sind von den Benützern zu bezahlen (Maut, Parkgebühren, usw . . .)
b) Für alle anderen Fahrten kann der Bus von einem Vereinsmitglied ausgeliehen
werden. Bis 100 km pro Tag beträgt die Benützungsgebühr € 30,--, bei mehr als
100 km werden € 0,30 Kilometergeld verrechnet. Die Benützungsgebühr ist mit der
Retournierung des Busses in bar oder per Überweisung mittels Mobiltelefon zu
entrichten.
c) Bei Verhinderung des Vereinsbusses, egal aus welchem Grund, gibt es keinen
Kostenersatz oder Kilometergeld für Privat-Pkw, Bahnfahrten usw.
Ausnahme: Fahrten im Rahmen des Nachwuchses.
d) Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Bei der Übergabe ist der Wagen
vollgetankt. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, werden außer den
Treibstoffkosten € 25,-- zusätzlich berechnet.
e) Der Bus ist innen sowie außen in dem „sauberen“ Zustand zu retournieren, wie er
übernommen wurde.
f) Das Fahrtenbuch ist ordnungsgemäß zu führen. Bei Übernahme des Busses
werden die Benutzungsbestimmungen zur Kenntnis genommen und mit der
Unterschrift im Fahrtenbuch bestätigt.
g) Schäden sind bei der Retournierung unaufgefordert bekannt zu geben und im
Fahrtenbuch zu dokumentieren. Der Bus ist Kasko versichert, der Selbstbehalt
beträgt € 1.000,--. Alle Schäden am Fahrzeug unterhalb der Selbstbehaltsgrenze
sind vom Mieter zu bezahlen. Der Verein empfiehlt, vor Antritt der Fahrt die
Aufteilung des Selbstbehaltes auf alle Mitfahrer eigenständig zu klären.
RC MAT COUTURE ARBÖ Freistadt Aschacher, 02.02.2024
RC MAT COUTURE ARBÖ Freistadt, 4262 Leopoldschlag, Markt 13
h) Der Bus darf nicht an Vereinsfremde oder Dritte weiter verliehen werden.
Reparaturen am Bus dürfen nur nach Rücksprache mit einer der unten angeführten
Kontaktpersonen durchgeführt werden.
i) Im Bus ist absolutes Rauchverbot!
l) Die Bestimmungen des gültigen Kraftfahrgesetzes sind einzuhalten.
Missachtet ein Mieter diese Bestimmungen, so wird der Vereinsbus an diesen nicht
mehr verliehen!
Im Namen des Vorstands des
RC MAT COUTURE ARBÖ Freistadt
Kontaktpersonen:
Georg Aschacher 0664 / 231 00 55 Johann Neumüller 0699 / 127 81 720
Josef Hölzl 0650 / 804 00 01 Hannes Sollberger 0664 / 142 59 74