Der RC matmaker ARBÖ Freistadt gibt Vereinsmitgliedern die Möglichkeit einer kostengünstigen Benützung des Vereinsbusses . Ein neuer Vereinsbus wurde 2023 angeschafft und steht ab sofort zur Verfügung.

Regelungen zum Vereinsbus des RC MAT COUTURE ARBÖ Freistadt

Der RC MAT COUTURE ARBÖ Freistadt gibt Vereinsmitgliedern die Möglichkeit einer

kostengünstigen Benützung des Vereinsbusses und vertraut darauf, dass mit dem

Bus, bezogen auf Fahrweise und Sicherheit, sorgsam umgegangen wird.

Der Vereinsbus ist Eigentum des Radclub RC MAT COUTURE ARBÖ Freistadt. Der

Mieter bestätigt durch seine Unterschrift die nachstehenden Punkte einzuhalten sowie

dementsprechende Haftung zu übernehmen:

1. Der Vereinsbus steht für RC MAT COUTURE ARBÖ Freistadt-Mitglieder

kostenlos zur Verfügung:

a) Für Fahrten eines ÖRV-Lizenzbesitzers zu ÖRV-Rennen und ÖRV-Marathons.

b) Für Fahrten zu Jugend- und Schülerrennen (Nachwuchs) sowie zu dessen

Trainings.

c) Zu Fahrten eines Funktionärs oder bestellten Mitgliedes zum Zwecke der

Instandhaltung sowie für Vereinsveranstaltungen.

 

2. Der Vereinsbus ist kostenpflichtig:

a) Für alle Vereinsausfahrten für Vereinsmitglieder, wie Tagesausfahrten,

Trainingslager, Fahrt zu Rennen/Trainings oder z.B. zu Fernfahrten, ist folgendes

Kilometergeld zu bezahlen:

 Vereinsmitglieder 10 Cent/km

 Nichtmitglieder 30 Cent/km

Nebenkosten sind von den Benützern zu bezahlen (Maut, Parkgebühren, usw . . .)

b) Für alle anderen Fahrten kann der Bus von einem Vereinsmitglied ausgeliehen

werden. Bis 100 km pro Tag beträgt die Benützungsgebühr € 30,--, bei mehr als

100 km werden € 0,30 Kilometergeld verrechnet. Die Benützungsgebühr ist mit der

Retournierung des Busses in bar oder per Überweisung mittels Mobiltelefon zu

entrichten.

c) Bei Verhinderung des Vereinsbusses, egal aus welchem Grund, gibt es keinen

Kostenersatz oder Kilometergeld für Privat-Pkw, Bahnfahrten usw.

Ausnahme: Fahrten im Rahmen des Nachwuchses.

d) Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Bei der Übergabe ist der Wagen

vollgetankt. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, werden außer den

Treibstoffkosten € 25,-- zusätzlich berechnet.

e) Der Bus ist innen sowie außen in dem „sauberen“ Zustand zu retournieren, wie er

übernommen wurde.

f) Das Fahrtenbuch ist ordnungsgemäß zu führen. Bei Übernahme des Busses

werden die Benutzungsbestimmungen zur Kenntnis genommen und mit der

Unterschrift im Fahrtenbuch bestätigt.

g) Schäden sind bei der Retournierung unaufgefordert bekannt zu geben und im

Fahrtenbuch zu dokumentieren. Der Bus ist Kasko versichert, der Selbstbehalt

beträgt € 1.000,--. Alle Schäden am Fahrzeug unterhalb der Selbstbehaltsgrenze

sind vom Mieter zu bezahlen. Der Verein empfiehlt, vor Antritt der Fahrt die

Aufteilung des Selbstbehaltes auf alle Mitfahrer eigenständig zu klären.

 

RC MAT COUTURE ARBÖ Freistadt Aschacher, 02.02.2024

 

RC MAT COUTURE ARBÖ Freistadt, 4262 Leopoldschlag, Markt 13

h) Der Bus darf nicht an Vereinsfremde oder Dritte weiter verliehen werden.

Reparaturen am Bus dürfen nur nach Rücksprache mit einer der unten angeführten

Kontaktpersonen durchgeführt werden.

i) Im Bus ist absolutes Rauchverbot!

l) Die Bestimmungen des gültigen Kraftfahrgesetzes sind einzuhalten.

 

Missachtet ein Mieter diese Bestimmungen, so wird der Vereinsbus an diesen nicht

mehr verliehen!

 

Im Namen des Vorstands des

RC MAT COUTURE ARBÖ Freistadt

 

Kontaktpersonen:

Georg Aschacher 0664 / 231 00 55 Johann Neumüller 0699 / 127 81 720

Josef Hölzl 0650 / 804 00 01 Hannes Sollberger 0664 / 142 59 74